Reform des Elterngeldgesetzes
Projektbedarf
Projektbeschreibung
Das Elterngeld ist aktuell konzipiert als Ersatz für wegen der Geburt und anschließender Betreuung eines Kindes entgangenen Erwerbslohns. Es behandelt die Person, die es bezieht so als wäre sie krank (Krankengeld) oder arbeitslos (Arbeitslosengeld). Das hat zur Folge, dass die Höhe des Elterngeldes jeweils abhängt von der Höhe des vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen. Bestverdiener*innen bekommen monatlich bis zu 1.800 €, während Studierende, Auszubildende oder Mütter, die schon ältere Kinder zuhause betreut, also „nicht gearbeitet“ haben mit dem Mindestbetrag von 300 € (ggf. + 75 € Geschwisterbonus) abgespeist werden. Wir finden das ungerecht, unsozial und die elterliche Erziehungsleistung diskriminierend/missachtend.
Deshalb wollen wir erreichen, dass alle Eltern in Anerkennung ihrer Erziehungsleistung ein eigenständiges Elternentgelt in jeweils gleicher Höhe bekommen und zwar für die Dauer der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes.