In der Regel wird die Gemeinnützigkeit über den Freistellungsbescheid nachgewiesen, den ihr vom Finanzamt erhaltet. Falls euer Verein noch jung ist, könnt ihr uns auch einen vorläufigen Freistellungsbescheid zukommen lassen.
Der Freistellungsbescheid kann Gooding auf unterschiedliche Weise vorgelegt werden:
- per Mail an meinverein@gooding.de
oder an 069 – 348740219 faxen (hier findest du ein Faxdeckblatt)- oder postalisch an:
Gooding GmbH
Vereinsbetreuung
Oeder Weg 11
60318 Frankfurt
Wenn du eine per se freigestellte Einrichtung (z.B. kirchliche Organisationen) bist, benötigen wir nur eine entsprechende Erklärung, die du
hier herunterladen kannst.
Wichtig ist, dass wir aus dem Bescheid erkennen können, bis wann dieser gültig ist.Meistens steht das auf der zweiten Seite. Sobald wir einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid haben, wirst du zum Hauptverantwortlichen deines Vereinsprofils gemacht und kannst Texte bearbeiten.