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Givio Spendenfunktion - Nutzungsbedingungen für Organisationen

Präambel/Vorbemerkungen

Die Givio gemeinnützige GmbH (nachfolgend „Givio“ genannt) ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Sie hat ihren Sitz in der Hirschstraße 8 in 70173 Stuttgart. Givio unterstützt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen beim Sammeln von Spenden. Das sind beispielsweise Vereine, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Sinne des jeweils anwendbaren Steuerrechts, die nachweislich von dem jeweils zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wurden oder Körperschaften, die per se als gemeinnützig freigestellt sind.

Givio stellt über seinen Partner Gooding GmbH (nachfolgend „Kooperationspartner Gooding“ genannt) auf dessen Plattform, wie zum Beispiel gooding.de und feed a dog (nachfolgend „Gooding-Plattform“) Spendenfunktionen (nachfolgend „Spendenfunktionen“ genannt) zur Verfügung. Nutzer der Gooding-Plattform können mit den Spendenfunktionen Givio Spenden zukommen lassen. Givio wird aus den vereinnahmten Spenden die auf der Gooding-Plattform gelisteten Vereine unterstützen.

1. Geltungsbereich, Zulässige Vereine

1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Givio gegenüber Vereinen erbringt. Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Givio und den Vereinen und gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen für Nutzer sowie zu den Datenschutzbestimmungen von Givio. Hiervon unberührt bleiben Vereinbarungen zwischen Givio und den Vereinen bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit.
1.2. Zulässige Vereine im Sinne von Ziffer 1.1 sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Sinne des jeweils anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise Vereine oder Stiftungen, die nachweislich von dem jeweils zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wurden oder Körperschaften, die per se als gemeinnützig freigestellt sind (zusammengefasst „Vereine“ genannt). Jeder Verein muss den für sich gültigen Nachweis gemäß Ziffer 2.2. vorlegen.

2. Registrierung

2.1. Für die Nutzung der von Givio bereitgestellten Dienste, müssen sich die Vereine zunächst kostenfrei registrieren. Die Abwicklung der Registrierung übernimmt für Givio der Kooperationspartner Gooding.
2.2. Ein Verein, der sich bei Givio registrieren will, muss zunächst die unter Ziffer 1 genannte Bedingungen erfüllen und seine Steuerbegünstigung gegenüber dem Kooperationspartner Gooding durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides oder Nachweis der Gemeinnützigkeit bei per se freigestellten Körperschaften unverzüglich nachweisen.
2.3. Die Registrierung für die Nutzung der Givio Spendenfunktionen erfolgt über die Anmeldung des verantwortlichen Ansprechpartners sowie Vereins auf der Gooding-Plattform. Insoweit gelten auch die Nutzungsbedingungen des Kooperationspartners Gooding. Um die Dienste von Givio zu nutzen, muss sich zunächst der verantwortliche Ansprechpartner und anschließend der Verein dort registrieren, den Nutzungsbedingungen von Gooding zustimmen und den Nachweis gemäß Ziffer 2.2. führen. Im Falle eines späteren Wechsels des verantwortlichen Ansprechpartners ist dies unverzüglich anzuzeigen. Mit dem vollständigen Zugang der Registrierungsanfrage sowie des Nachweises gemäß Ziffer 2.2 wird der Kooperationspartner Gooding die Registrierung für Givio prüfen. Ein Nutzungsverhältnis auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen kommt mit Zusendung einer Registrierungsbestätigung und Freischaltung der Spendenfunktionen auf der Gooding-Plattform durch den Kooperationspartner Gooding im Namen von Givio zustande.
2.4. Sobald der vorgelegte Bescheid gemäß Ziffer 2.2 abgelaufen ist, ist ein neu erteilter Bescheid unverzüglich und unaufgefordert einzureichen. Kommt der Verein dieser Pflicht nicht nach, wird Givio diesem Verein so lange keine Zuwendung zukommen lassen, bis ein aktueller Bescheid vorgelegt wird. (siehe auch Ziffer 4.4).
2.5. Ein Verlust der Steuerbegünstigung ist Givio oder dem Kooperationspartner Gooding unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

3. Inanspruchnahme der Dienste, Abwicklung

3.1. Inanspruchnahme der Dienste
Mit Freischaltung der Spendenfunktionen auf der Gooding-Plattform kann der Verein die Dienste von Givio in Anspruch nehmen und von Givio finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen erhalten. Nutzt ein Nutzer der Gooding-Plattform eine Spendenfunktion, so lässt der Nutzer Givio eine Spende zukommen und kann einen Verein für eine Zuwendung durch Givio vorschlagen. Givio wird die Spenden der Nutzer jeweils einem Fördertopf für finanzielle Zuwendungen und/oder einem für Sachzuwendungen zuführen und diesen dazu verwenden, die bei Givio registrierten Vereine zu unterstützen. Givio ist frei, an welchen Verein Givio eine Zuwendung leistet. Die bei der Verteilung der Zuwendung berücksichtigten Kriterien finden sich unter Ziffer 4.3. und Ziffer 5.3. Ein Anspruch des Nutzers oder des Vereins auf eine Zuwendung von Givio an den von dem Nutzer vorgeschlagenen Verein besteht nicht.
3.2. Spendenbescheinigung
Da der Verein keine direkte Spende vom Nutzer erhält, sondern ausschließlich von Givio unterstützt wird, ist der Verein nicht berechtigt, dem Nutzer eine Spendenbescheinigung auszustellen.
3.3. Die Spendenfunktionen werden beim Kooperationspartner Gooding über unterschiedliche Domains und Sub-Domains (beispielsweise www.gooding.de und erweiterung.gooding.de) zur Verfügung gestellt und über unterschiedliche Wege angeboten, unter anderem Internetseiten, Widgets, API-Anbindungen, Browser-Plugins und Apps, wie z.B. die feed a dog app.
3.4 Teilnahme an der feed a dog / feed a cat App
3.4.1 Registrierte Vereine, die Bedarf an Sach- und Geldspenden (insbesondere Futterspenden) für Hunde und/oder Katzen haben, können sich durch den verantwortlichen Ansprechpartner des Vereins (gemäß Ziffer 2.3) für die Teilnahme an der feed a dog und/oder feed a cat App bewerben (im Folgenden zusammenfassend "Futterspenden-Apps" genannt). Dabei akzeptiert der registrierte Verein, die Teilnahmebedingungen der Futterspenden-Apps, die hier zu finden sind: Teilnahmebedingungen der Futterspenden-Apps. Die Spendenfunktion in den Futterspenden-Apps wird über den Kooperationspartner Gooding zur Verfügung gestellt, wobei die Spenden über Givio nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen von Givio abgewickelt werden. Die Teilnahme an den Futterspenden-Apps bedarf der Genehmigung durch Gooding und Givio. Gooding und Givio steht es jeweils frei, Vereine ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme an den Futterspenden-Apps auszuschließen.

4. Finanzielle Zuwendung von Givio an Vereine

4.1. Nach Eingang der Spende eines Nutzers wird Givio eine Frist von bis zu acht (8) Wochen abwarten, in der aufgrund der gewählten Zahlungsweise der Nutzer Rückbuchungen oder Rücklastschriften möglich sind.
4.2. Nach Ablauf dieser Frist wird Givio aus den erhaltenen Spenden einen Fördertopf für finanzielle Zuwendungen bilden und monatlich aus diesem Fördertopf Vereine unterstützen.
4.3. Bei der Verteilung des Fördertopfs wird Givio folgende Kriterien berücksichtigen:
4.3.1. Den Vorschlag des Nutzers;
4.3.2. Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Zuwendung gemäß der Nutzungsbedingungen für Vereine;
4.3.3. Der Verein ist nach Einschätzung von Givio förderbedürftig und förderwürdig.
4.4. Falls der Nachweis zur Steuerbegünstigung gemäß Ziffer 2.2 nicht vorliegt, wird der betroffene Verein einmalig per E-Mail an die beim Kooperationspartner Gooding hinterlegte E-Mail Adresse daran erinnert, einen aktuellen Nachweis vorzulegen. Erst nach Vorlage des Nachweises kann der Verein wieder bei der Verteilung des Fördertopfs berücksichtigt werden.
4.5. Givio zahlt seine finanziellen Zuwendungen in der Regel – unabhängig von der Höhe – zum Ende eines Kalendermonats aus. Givio behält sich allerdings vor, den Zeitpunkt der Verteilung um bis zu sechs (6) Monate zu verschieben. Gründe können dabei beispielsweise sein, dass die Zahlungshistorie einiger Nutzer eine hohe Rückbuchungsquote aufweist.
4.6. Givio behält sich zudem vor, finanzielle Zuwendungen, die Givio an einen Verein geleistet hat, zurückzufordern, wenn dieser gegen diese Nutzungsbedingungen oder die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Gooding-Plattform für Organisationen oder die Gemeinnützigkeit verstößt oder sonstige schwerwiegende Umstände vorliegen (Betrug, Fehler im Auszahlungslauf, nicht angezeigter Verlust der Gemeinnützigkeit, etc.).
4.7. Ein Anspruch des Vereins auf Auszahlung einzelner Zuwendungen besteht nicht.

5. Sachzuwendungen von Givio an Vereine

5.1. Nach Eingang der Spende eines Nutzers wird Givio eine Frist von bis zu acht (8) Wochen abwarten, in der aufgrund der gewählten Zahlungsweise der Nutzer Rückbuchungen oder Rücklastschriften möglich sind.
5.2. Nach Ablauf dieser Frist wird Givio die erhaltenen Spenden abzüglich der bei Givio entstehenden Kosten einem Fördertopf für Sachzuwendungen zuführen und monatlich aus diesem Fördertopf Vereine unterstützen.
5.3. Bei der Verteilung des Fördertopfs wird Givio folgende Kriterien berücksichtigen:
5.3.1. Den Vorschlag des Nutzers;
5.3.2. Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Zuwendung gemäß der Nutzungsbedingungen für Vereine;
5.3.3. Der Verein ist nach Einschätzung von Givio förderbedürftig und förderwürdig.
5.4. Falls der Nachweis zur Steuerbegünstigung gemäß Ziffer 2.2 nicht vorliegt, wird der betroffene Verein einmalig per E-Mail an die beim Kooperationspartner Gooding hinterlegte E-Mail Adresse daran erinnert, einen aktuellen Nachweis vorzulegen. Erst nach Vorlage des Nachweises kann der Verein wieder bei der Verteilung des Fördertopfs berücksichtigt werden.
5.5 Givio leistet Sachzuwendungen abhängig von den jeweils zum Zeitpunkt der Verteilung gültigen Grundsätzen zur Auslieferung von Sachzuwendungen in der Regel zum Ende eines Kalendermonats an die jeweilige auf der Gooding-Plattform hinterlegten Lieferadresse. Diese Grundsätze finden sich unter folgendem Link wieder: https://www.feedadog.com/versandbedingungen
Sie können von Givio jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst und ergänzt werden. Vereine, die sich für die Teilnahme am Empfang von Sachzuwendungen auf der Gooding-Plattform registriert haben, werden über Änderungen dieser Auslieferungsgrundsätze mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.
Givio behält sich allerdings vor, den Zeitpunkt der Verteilung um bis zu sechs (6) Monate zu verschieben. Gründe können dabei beispielsweise sein, dass die Zahlungshistorie einiger Nutzer eine hohe Rückbuchungsquote aufweist.
5.6. Sachzuwendungen werden über ein von Givio beauftragtes Handelsunternehmen geleistet. Dieses haftet gegenüber Givio mindestens im Rahmen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts. Die Vereine haben die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und gegenüber Givio sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Givio wird im Fall von Mängeln versuchen, Ansprüche gegenüber dem von Givio beauftragten Handelsunternehmen durchzusetzen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
5.7. Givio behält sich zudem vor, Sachzuwendungen, die Givio direkt oder indirekt an einen Verein geleistet hat, zurückzufordern oder finanziellen Ersatz zu fordern, wenn dieser gegen diese Nutzungsbedingungen oder die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kooperationspartners Gooding für Organisationen oder die Gemeinnützigkeit verstößt oder sonstige schwerwiegende Umstände vorliegen (Betrug, Fehler beim Versand, nicht angezeigter Verlust der Gemeinnützigkeit, etc.).
5.8. Givio behält sich vor, ersatzweise anstelle einer Sachzuwendung eine finanzielle Zuwendung in Form einer zweckgebundenen Spende zu leisten.
5.9. Ein Anspruch des Vereins auf Sachzuwendungen bzw. finanzielle Zuwendungen besteht nicht.

6. Umgang mit Nutzerdaten

6.1. Der Verein bzw. der verantwortliche Ansprechpartner kann ausgewählte Daten derjenigen Nutzer einsehen, die den Verein für eine Zuwendung durch Givio vorgeschlagen haben und einer Weitergabe zugestimmt haben. Der Verein wird diese Daten ausschließlich gemäß der erteilten Einwilligung verwenden.
6.2. Für den Fall, dass der Verein bzw. verantwortliche Ansprechpartner gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt dieser Givio von jeglicher daraus resultierenden Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, Givio alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Inhalte von Vereinen

7.1. Mit Abschluss der Registrierung beim Kooperationspartner Gooding erhält der Verein automatisch eine eigene Seite auf der Gooding-Plattform und kann dort Projekte einstellen (nachfolgend zusammengefasst „Profil“ genannt). Der Verein ist für das Anlegen und die Pflege der Inhalte seines Vereins auf dem Profil verantwortlich. Auf dem Profil sind alle Informationen wahrheitsgemäß darzustellen. Der verantwortliche Ansprechpartner garantiert und stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass alle Angaben über und im Zusammenhang mit dem Verein und den angemeldeten Projekten sowie die Angaben bezüglich der Beteiligten der Wahrheit entsprechen und zutreffend sind.
7.2. Der Verein stimmt einer Übernahme der im Profil des Vereins auf der Gooding-Plattform bereitgestellten Inhalte durch Givio für die Darstellung auf seinen eigenen Plattformen (beispielsweise www.givio.org) und Webseiten Dritter, mit denen Givio zusammenarbeitet, zu.
7.3. Givio ist berechtigt, Inhalte die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, von seinen eigenen Plattformen zu entfernen bzw. von der Plattform des Kooperationspartners Gooding entfernen zu lassen.
7.4. Der verantwortliche Ansprechpartner ist verpflichtet, vor dem Einstellen von Inhalten auf dem Profil des Vereins sowie bei der Anmeldung von Projekten sicherzustellen, dass sämtliche Inhalte (beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, usw.) nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und steht dafür ein, dass durch den Inhalt auf dem Profil keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Jugendschutzrecht). Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass der Verein verpflichtet ist, sich insbesondere vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten, Betroffenen bzw. Berechtigten, beispielsweise des Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen, auch soweit es sich um ihre eigenen Verantwortlichen oder Mitglieder des Vereins handelt. Der Verein stellt Givio von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei.
7.5. Sofern eigene Texte und Kennzeichen, insbesondere eigene Logos, Slogans, Bild- und Videomaterial sowie Präsentationen usw. auf der Plattform des Kooperationspartners Gooding hochgeladen werden bzw. dort einstellt bzw. Givio direkt übermittelt werden, wird Givio damit das zeitlich auf sechs (6) Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses begrenzte und unwiderrufliche Recht (einfaches Nutzungsrecht) zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Givio-Plattform, auf Social-Media-Seiten von Givio, in Widgets, in Browser-Plugins, in Apps, sowie auf, über die API-Schnittstelle eingebundene Anwendungen und Webseiten von Dritten Givio-Partnern eingeräumt. Insbesondere wird Givio das Recht eingeräumt, die eingestellten Inhalte zu bearbeiten, zu kürzen und formattechnisch anzupassen.
7.6. Die Vereine und Givio sind berechtigt, während der Dauer der Nutzung jeweils auf der eigenen Internetseite auf die Tatsache der Zusammenarbeit bzw. des Nutzungsverhältnisses hinzuweisen unter Nennung des Namens und unter Verwendung von Kennzeichen und den eingestellten Inhalten gemäß Ziffer 7.1.
7.7. Im Übrigen ist Givio berechtigt, zu eigenen Marketing und Referenzzwecken auf das Nutzungsverhältnis unter Verwendung des Vereinsnamens und der Zuwendungssummen sowie der Kennzeichen, Logos, Slogans bzw. Inhalte gemäß Ziffer 7.1 in allen Medien, insbesondere in Internet, Print, Rundfunk, einschließlich TV, internen und externen Präsentationen und Veranstaltungen hinzuweisen.

8. Laufzeit, Beendigung

8.1. Der Nutzungsvertrag wird zeitlich unbefristet, d.h. auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit durch Kündigung in Textform (gemäß §126b BGB) per E-Mail oder per Brief ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
8.2. Im Falle einer Beendigung erhält der Verein die Gelegenheit, die auf den Givio-Plattformen hinterlegten Daten und Informationen zu sichern, bevor das Profil vollständig gelöscht wird. Givio wird den Ansprechpartner per E-Mail informieren, ab welchem Zeitpunkt das Profil gelöscht wird. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Givio bleiben hiervon unberührt..
8.3. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund nicht durch Givio beeinflussbarer technischer Bedingungen des Internets nicht ausgeschlossen werden kann, dass Inhalte z.B. in Form von Eintragungen in Kommentarfelder oder sonstige Inhalte in Suchmaschinen, insbesondere auf Suchmaschinen-Index-Seiten weiterhin angezeigt werden können. Insoweit übernimmt Givio keine Haftung für solche Widergaben der Inhalte des Vereins..
8.4. Sofern Givio konkrete Tatsachen bekannt werden, die nach Einschätzung von Givio darauf schließen lassen, dass der Verein einen Zweck verfolgt, der gegen geltende Gesetze verstößt, insbesondere in strafbare Handlungen verstrickt ist, wird Givio den Nutzungsvertrags sofort beenden und die Zahlung von Zuwendungen einstellen.

9. Haftung

9.1. Givio ist bemüht, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb und eine hohe Verfügbarkeit seiner Spendenfunktionen sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Givio-Spendenfunktionen kann jedoch nicht garantiert werden.
9.2. Givio haftet ausdrücklich nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Durch technische Störungen oder erforderliche Wartungsarbeiten kann es zu einer temporären Nichtverfügbarkeit der Givio-Spendenfunktionen kommen..
9.3. Givio haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der gemachten Angaben der Nutzer bezüglich des Vereins und deren Projekte. Givio haftet nicht für den eventuellen Missbrauch dieser Angaben..
9.4. Givio haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie nicht nachweislich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Givio haftet somit nicht für wirtschaftliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste von Givio ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde..
9.5. Givio haftet im Übrigen insbesondere nicht für die von Vereinen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Vereinen und deren Projekte. Dies gilt auch für Fälle, in denen die von den Vereinen oder Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter oder sonstiger Rechte verstoßen.

10. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von Givio ohne Angabe von Gründen jederzeit modifiziert bzw. ergänzt werden. Die Vereine werden über die modifizierten Nutzungsbedingungen per E-Mail mindestens (2) zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Verein innerhalb der (2) zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den Änderungen nicht ausdrücklich (per E-Mail oder Brief), gelten die neuen modifizierten Nutzungsbedingungen als angenommen. Sofern der Verein den neuen geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht, endet das Nutzungsverhältnis mit Zugang des Widerspruchs automatisch, ohne dass es einer weiteren Beendigungserklärung von Givio bedarf.

11. Salvatorische Klausel (Erhaltungsklausel)

Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wie sie die Vertragsparteien bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.