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Teilnahmebedingungen der Gooding GmbH für die Aufnahme in den Futterspenden-Apps „feed a cat“ / „feed a dog“

Präambel/Vorbemerkungen

Für die Teilnahme eines Tierschutzvereins und dessen anschließende Aufnahme in den Futterspenden-Apps „feed a cat“ / „feed a dog“ (Futterspenden-Apps) gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen der Gooding GmbH (Gooding). Die Futterspenden-Apps werden durch die Charity Plattform www.gooding.de bereitgestellt. Die Futterspenden-Apps ermöglichen u.a. das Sammeln von Spenden für die teilnehmenden Vereine. Die Spenden, die innerhalb und mithilfe der Apps gesammelt werden, werden von der gemeinnützigen Organisation Givio gGmbH im Auftrag von Gooding abgewickelt.

Die AGB der Givio Spendenfunktion für Organisationen sind hier zu finden:
https://www.gooding.de/givio/agb-fuer-organisationen,

Die AGB der Gooding für Organisationen hier:
https://www.gooding.de/agb-fuer-organisationen.

Beide AGB gelten ergänzend, sofern diese Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten.

1. Bewerbung, Aufnahme in den Futterspenden-Apps

Um in den Futterspenden-Apps, aufgenommen zu werden und von den Futterspenden des Projektes „feed a cat“ / „feed a dog“ zu profitieren, ist eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt durch eine vertretungsberechtigte Person des Tierschutzvereins über das Ausfüllen des Bewerbungsformulars, das durch Gooding den Vereinen auf deren Vereinsprofilseite auf www.gooding.de unter Einstellungen zur Verfügung gestellt wird. Die bewerbende Person stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass alle Angaben zur Tierschutzarbeit seines Vereins oder seines Tierschutzprojekts, sowie dessen Beteiligten, der Wahrheit entsprechen und zutreffend sind. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Speichern & Anmeldung abschicken“ wird die Bewerbung an Gooding übermittelt. Sollte der Tierschutzverein durch Gooding für die Teilnahme ausgewählt werden, kommt zwischen dem Tierschutzverein und Gooding ein Nutzungsvertrag mit den nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen zustande. Die nachfolgende Aufnahme in den Futterspenden-Apps ist kostenlos. Es wird vorsorglich klargestellt, dass die Auswahl und Aufnahme der Tierschutzvereine im Ermessen von Gooding und Givio liegt. Ein Anspruch auf die Aufnahme in die Futterspenden-Apps „feed a cat“ / „feed a dog“ besteht nicht.

2. Nutzungsrechte

Der Verein kann Fotos, Lichtbilder, Videos und/oder andere Mediadaten zur Verfügung stellen, die die Tierschutzarbeit allgemein oder ein Tierschutzprojekt im Speziellen darstellen. Diese Daten können über einen entsprechenden Link, WhatsApp oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Der Tierschutzverein ist verantwortlich für die ausreichende Beschreibung und Darstellung. Die Aufnahme des Tierschutzvereins in den Apps setzt voraus, dass dieser mit den von ihm zur Verfügung gestellten Mediadaten in der jeweiligen App, auf Social-Media Plattformen, im Newsletter, im Internet auf den Webseiten der Gooding und von Kooperationspartnern beworben werden kann. Zu diesem Zweck gestattet der Tierschutzverein der Gooding die Nutzung der von ihm übermittelten Mediadaten auf deren Webseiten, wie z.B. www.feedacat.com oder www.feedadog.com, und in ihren Social-Media Auftritten, um auf die Futterspenden-Apps sowie auf den jeweiligen Tierschutzverein aufmerksam zu machen, und diesen, auch im Eigeninteresse, zu bewerben. Darüber hinaus können die Mediadaten dazu verwendet werden, damit Kooperationspartner der Futterspenden-Apps über ihre eigene Webseite, Newsletter und den eigenen Social-Media-Kanälen auf ihr eigenes Engagement aufmerksam machen können. Der Tierschutzverein tritt hierzu die ihm zustehenden Nutzungsrechte an den übermittelten Mediadaten an die Gooding ab. Die Gooding nimmt die Abtretung der Nutzungsrechte an den Mediadaten an. Die Übertragung der Nutzungsrechte umfasst die Rechte zur Darstellung, Bearbeitung und Verarbeitung der Mediadaten. Die Gooding ist insbesondere dazu berechtigt, die Mediadaten zu verändern, insbesondere diese zuzuschneiden und/oder mit anderen Mediendaten wie z.B. mit anderen Lichtbildern zu kombinieren. Der Tierschutzverein versichert, dass er dazu berechtigt ist, die gegenständlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Mediadaten der Gooding einzuräumen. Er stellt Gooding von jeglicher Haftung frei, die sich aus Rechten Dritter an den Mediadaten ergibt und garantiert unter Annahme dieser Bedingungen, dass er der Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum ist. Eine Vergütung für die Nutzung der Mediadaten wird nicht geleistet und ist nicht geschuldet. Gooding nennt den Tierschutzverein nach freier Wahl entweder an der Stelle auf der Webseite, an der sie die Bilder einbindet oder im Impressum der Webseite, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Mediadaten. Die Parteien sind sich einig, dass die Kooperationspartner der Gooding nicht zur Nennung des Tierschutzvereins verpflichtet sind. In diesem Zusammenhang verzichtet der Tierschutzverein auf dessen Recht zur Nennung seiner Urheberschaft an Mediadaten nach § 13 UrhG durch die Kooperationspartner der Gooding.

3. Futterauslieferung

Für die Auslieferung der gesammelten Futterspenden ist es erforderlich, dass der Tierschutzverein einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid besitzt. Darüber hinaus muss der Tierschutzverein eine Lieferadresse für die Sachspenden auf der Gooding-Plattform hinterlegen. Dabei muss ein Land gewählt werden, in dem die angeforderten Sachspenden zum Einsatz kommen und ob diese für Hunde (Teilnahme an der feed a dog App) und/oder Katzen (Teilnahme an der feed a cat App) benötigt werden. Des Weiteren sind die folgenden Versandbedingungen zu berücksichtigen: Die Versandkosten für die Futterspenden sind bereits in der Futterspende enthalten und fallen nicht gesondert an. Gooding liefert das Futter in Länder der Europäischen Union. Eine genaue Auflistung dieser Länder findet sich für die feed a dog App hier: https://www.feedadog.com/versandbedingungen und für die feed a cat App hier: https://www.feedacat.com/versandbedingungen. Eine Lieferung erfolgt ab einer Mindestmenge von 2 Paletten, innerhalb von Deutschland erfolgt der Versand bereits ab 1 Palette. Für einen Versand kann der Verein eine Auslieferung über feedback@feedacat.com oder feedback@feedadog.com beantragen. >Die Übergabe der Futterspenden an den Tierschutzverein wird sowohl durch Gooding als auch durch den Tierschutzverein durch Fotos und oder Videos dokumentiert. Der Tierschutzverein steht dafür ein und trägt die Verantwortung dafür, dass die durch die Tierschutz-App generierten Sachspenden ausschließlich gemäß dem angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Alle Änderungen in Bezug auf den konkreten Bedarf und die Verwendung der Sachspenden sind dem Kooperationspartner Gooding unmittelbar anzuzeigen. Eine Änderung wie z.B. eines Verwendungszwecks und -orts stellt in jedem Fall eine wesentliche Änderung dar. Eine wesentliche Änderung bedarf der Genehmigung durch den Kooperationspartner Gooding und Givio. Im Fall von wesentlichen Änderungen behalten sich die Kooperationspartner Gooding und Givio jeweils ausdrücklich das Recht vor, den Verein von der Teilnahme an der Tierschutz-App auszuschließen bzw. dessen Nutzungsberechtigung nach Massgabe der Zif.4 Abs.2 zu kündigen.

4. Beendigung des Nutzungsvertrages

Der Tierschutzverein kann zu jeder Zeit die Löschung aus den Futterspenden-Apps verlangen. Die Aufforderung zur Löschung des Tierschutzvereins kann ohne Einhaltung einer besonderen Kündigungsfrist unter Einhaltung der Textform erfolgen. Hierfür ist eine Kündigungserklärung an die E-Mail feedback@feedadog.com oder feedback@feedacat.com ausreichend. Selbstverständlich kann die Kündigung auch in schriftlicher Form, z.B. per Post an Gooding GmbH, Oeder Weg 11, 60318 Frankfurt erfolgen. Die Löschung des Tierschutzprojektes aus den Futterspenden-Apps erfolgt nach einer Prüfung des Sachverhaltes und anschließender Bestätigung der Kündigung durch Gooding. Der Gooding GmbH steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Diese kann den Nutzungsvertrag mit dem Tierschutzprojekt mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die bis zum Zeitpunkt der Löschung des Tierschutzprojektes gesammelten Futterspenden werden innerhalb von 30 Tagen an den Tierschutzverein ausgeliefert. Wenn die Mindestversandmenge für das Ausland nicht erreicht ist, wird das Futter innerhalb von Deutschland versendet.

5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der Futterspenden-Apps „feed a cat“ / „feed a dog“ gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand, sofern zulässig zu vereinbaren, für alle sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gooding GmbH.