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THW – Helfervereinigung Unna e.V.
Unna, Deutschland
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Die Helfervereinigung e.V. des THW Unna-Schwerte, gegründet in 1986, ist ein Verein, der den heimischen Ortsverband in der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft in unserer Stadt unterstützt, sowie diverse Veranstaltungen zur Förderung der Gemeinschaft, insbesondere der Jugendarbeit, durchführt.
Für die Anschaffung benötigter Fahrzeuge und Geräte, die nicht über den Träger also die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angeschafft werden, wendet die Ortsvereinigung jedes Jahr eine bedeutende Summe an finanziellen Mitteln auf, die dankswerter Weise durch die Mitglieder sowie durch Spenden privater Haushalte und ansässiger Wirtschaftsunternehmen bereitgestellt werden können.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Paragraphen 52, 55, 57 der Abgabenordnung, insbesondere:
a) Förderung von Maßnahmen zur Sicherung von Menschen, Tieren und Sachgütern in Gefahrenlagen; insbesondere zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
b) Förderung und Trägerschaft der Jugendarbeit und der Jugendpflege innerhalb des Technischen Hilfswerks (THW),
c) Durchführung von sozialen, humanitären und karitativen Maßnahmen,
d) Finanzierung von Vorhaben, die den Zwecken von a) bis c) dienen,
e) Beschaffung von Ausstattung/Ausrüstung für Zwecke gem. a) bis c).
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Parteipolitische, rassistische und konfessionelle Bestrebungen des Vereins sind ausgeschlossen.
Für die Anschaffung benötigter Fahrzeuge und Geräte, die nicht über den Träger also die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angeschafft werden, wendet die Ortsvereinigung jedes Jahr eine bedeutende Summe an finanziellen Mitteln auf, die dankswerter Weise durch die Mitglieder sowie durch Spenden privater Haushalte und ansässiger Wirtschaftsunternehmen bereitgestellt werden können.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Paragraphen 52, 55, 57 der Abgabenordnung, insbesondere:
a) Förderung von Maßnahmen zur Sicherung von Menschen, Tieren und Sachgütern in Gefahrenlagen; insbesondere zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
b) Förderung und Trägerschaft der Jugendarbeit und der Jugendpflege innerhalb des Technischen Hilfswerks (THW),
c) Durchführung von sozialen, humanitären und karitativen Maßnahmen,
d) Finanzierung von Vorhaben, die den Zwecken von a) bis c) dienen,
e) Beschaffung von Ausstattung/Ausrüstung für Zwecke gem. a) bis c).
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Parteipolitische, rassistische und konfessionelle Bestrebungen des Vereins sind ausgeschlossen.
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