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Stiftung Leben ohne Rassismus
Köln, Deutschland
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Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurde eine Grundlage geschaffen, gegen (rassistische) Diskriminierung vorgehen zu können. Im Arbeitsbereich und überall dort, wo Bürger_innen Verträge über Güter oder Dienstleistungen abschließen, sind Diskriminierungen untersagt. Gleichwohl hängt die effektive Umsetzung für Einzelne davon ab, ob sie vor Gericht ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen können. Das scheitert oftmals an den nicht ausreichenden finanziellen Mitteln der Betroffenen und den fehlenden Möglichkeiten einer kompetenten Rechtsberatung. Aus diesem Grund hat das Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW, die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ ins Leben gerufen. Der vorrangige Stiftungszweck besteht in der finanziellen Unterstützung sowie Begleitung von Betroffenen bei Klagen gegen rassistische Diskriminierung.
Der Stiftungsbeirat nimmt vorrangig Einzelfälle auf, die
■ gerichtsverwertbar sind und die dazu beitragen, bestehendes (Antidiskriminierungs-) Recht durch Urteile zu klären und dessen Anwendung zugänglicher und effektiver zu machen;
■ Rechtsschutzlücken aufzeigen, die durch ein entsprechendes Urteil geschlossen werden könnten;
■ einem verbesserten Diskriminierungsschutz durch Rechtsprechung dienen können.
Der Beirat wählt nach ausführlicher Prüfung anhand dieser Kriterien einen oder mehrere Fälle von rassistischer Diskriminierung aus. Die Kläger_innen werden im Rahmen des Stiftungsertrages finanziell unterstützt sowie ideell begleitet. Im Einvernehmen mit der klagenden Person wird die Fallbegleitung ggfs. durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten begleitet.
Schirmherr: Sänger, Schauspieler und Entertainer Ron Williams (https://ron-williams.de/)
Der Stiftungsbeirat nimmt vorrangig Einzelfälle auf, die
■ gerichtsverwertbar sind und die dazu beitragen, bestehendes (Antidiskriminierungs-) Recht durch Urteile zu klären und dessen Anwendung zugänglicher und effektiver zu machen;
■ Rechtsschutzlücken aufzeigen, die durch ein entsprechendes Urteil geschlossen werden könnten;
■ einem verbesserten Diskriminierungsschutz durch Rechtsprechung dienen können.
Der Beirat wählt nach ausführlicher Prüfung anhand dieser Kriterien einen oder mehrere Fälle von rassistischer Diskriminierung aus. Die Kläger_innen werden im Rahmen des Stiftungsertrages finanziell unterstützt sowie ideell begleitet. Im Einvernehmen mit der klagenden Person wird die Fallbegleitung ggfs. durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten begleitet.
Schirmherr: Sänger, Schauspieler und Entertainer Ron Williams (https://ron-williams.de/)
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