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JHV
Vechta, Deutschland
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Der JugendHilfeVerein im Landkreis Vechta e.V. setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die langjährig in der sozialen Arbeit und in der Justiz tätig sind. Darunter fallen Arbeitsfelder wie z.B. die Jugendgerichtshilfe, der Bezirkssozialdienst, die Bewährungshilfe und die Jugendpflege.
Mit diesem Knowhow helfen wir schnell und niedrigschwellig, wenn Lücken im vorhandenen Hilfesystem entstehen und dadurch Familien und junge Erwachsene in Notlagen geraten.
Unseren „JHV“ gibt es bereits seit dem Jahr 2000. Den ursprünglichen Entstehungsgründen, einen Opferfond aufzubauen und die ambulanten sozialpädagogischen Angebote der Jugendgerichtshilfe zu fördern, ist der Verein bis heute treu. Mit der Gründung des Vereins wurde die Möglichkeit geschaffen, für diese Zwecke Zuweisungen vom Gericht entgegenzunehmen. Junge Menschen, die im Rahmen ihres Verfahrens eine Geldauflage zu zahlen haben, unterstützen somit also genau diese Arbeit am straffällig gewordenen jungen Menschen.
Im Laufe der Jahre gewann auch die primärpräventive Arbeit immer mehr an Bedeutung und es wurden zunehmend Maßnahmen der Jugendarbeit unterstützt. Dieser Entwicklung wurde im Jahr 2016 auch satzungsgemäß Rechnung getragen, und die Förderung der Jugendbildungsarbeit des Landkreises Vechta gehört seither zu den offiziellen Aufgaben des „JHV“.
Der JugendHilfeVerein im Landkreis Vechta e.V. ist somit seit Jahren breit aufgestellt und hat den Bezirkssozialdienst, die Jugendpflege und die Jugendgerichtshilfe fest im Blick.
Mit diesem Knowhow helfen wir schnell und niedrigschwellig, wenn Lücken im vorhandenen Hilfesystem entstehen und dadurch Familien und junge Erwachsene in Notlagen geraten.
Unseren „JHV“ gibt es bereits seit dem Jahr 2000. Den ursprünglichen Entstehungsgründen, einen Opferfond aufzubauen und die ambulanten sozialpädagogischen Angebote der Jugendgerichtshilfe zu fördern, ist der Verein bis heute treu. Mit der Gründung des Vereins wurde die Möglichkeit geschaffen, für diese Zwecke Zuweisungen vom Gericht entgegenzunehmen. Junge Menschen, die im Rahmen ihres Verfahrens eine Geldauflage zu zahlen haben, unterstützen somit also genau diese Arbeit am straffällig gewordenen jungen Menschen.
Im Laufe der Jahre gewann auch die primärpräventive Arbeit immer mehr an Bedeutung und es wurden zunehmend Maßnahmen der Jugendarbeit unterstützt. Dieser Entwicklung wurde im Jahr 2016 auch satzungsgemäß Rechnung getragen, und die Förderung der Jugendbildungsarbeit des Landkreises Vechta gehört seither zu den offiziellen Aufgaben des „JHV“.
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