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Hauptuntersuchung nach EBO§32 von 167 072

Träger: Historische S-Bahn e.V.
Erkner, Deutschland
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Fast der gesamte Zug muss zerlegt werden und Komponenten wie Kupplung, Bremse und die elektrische Anlage aufgearbeitet werden, damit der Zug wieder für Begeisterung unter unseren Fahrgästen sorgen kann.

Bestimmt kennen Sie das: Alle zwei Jahre müssen Sie mit Ihrem Auto zur Hauptuntersuchung, also zum TÜV. Dort nimmt ein freundlicher Mitarbeiter den Wagen unter die Lupe, überprüft gründlich den Zustand, die Verkehrssicherheit sowie die Funktion verschiedener Einrichtungen. Nach etwa 15 Minuten erhalten Sie die begehrte „TÜV-Plakette“. Manchmal gibt es Mängel, die eine Werkstatt zuvor zu beseitigen hat. Jedenfalls darf ihr Auto nach bestandenem TÜV für die nächsten zwei Jahre am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Eisenbahnfahrzeugen ist das ähnlich – aber längst nicht so einfach. Sie müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen untersucht werden; nach spätestens acht Jahren ist die Hauptuntersuchung (HU) fällig. Dabei ist der Arbeitsumfang wesentlich größer und die Aufenthaltszeit in der Werkstatt länger. Fast der gesamte Zug muss zerlegt werden und Komponenten wie Kupplung, Bremse und die elektrische Anlage aufgearbeitet werden, damit der Zug wieder für bis zu acht Jahre auf die Strecke darf.

Balise statt Fahrsperre: neue Zugsicherung für das Altbaufahrzeug
Ab 2010 ersetzt die Berliner S-Bahn die mechanischen Fahrsperren von 1926 durch ein neues Zugsicherungssystem (Balise). Damit dieser Museumszug weiter im S-Bahnnetz fahren kann, muß das Fahrzeug eine solche Anlage erhalten – bei diesem Veteranen eine Sonderanfertigung.
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