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Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte
Frankfurt am Main, Deutschland
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Blinde und sehbehinderte Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen, das ist unser Ziel seit der Gründung im Jahre 1837.
Die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte fühlt sich als Einrichtung der Selbsthilfe durch die „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“ (BRK) in ihrer Arbeit bestätigt und begrüßt ausdrücklich die in der Konvention formulierten Forderungen. Deshalb schließt sie sich der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes zur Umsetzung der UN-Konvention an und wird ihre Angebote in diesem Sinn ständig überprüfen und weiterentwickeln. Der Abbau von Informations-, Kommunikations- und Mobilitätsbarrieren und die bestmögliche Beratung sowie pädagogische und rehabilitative Förderung von blinden und sehbehinderten Menschen in den verschiedenen Lebensphasen steht dabei im Zentrum ihres Handelns.
Zweck /Ziel der Stiftung ist die gesellschaftliche und berufliche Rehabilitation und Integration sehbehinderter und blinder Menschen jeden Alters.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
•die Förderung, Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben, Maßnahmen und zeitgemäßen Konzepten zur Rehabilitation und Integration von blinden und sehbehinderten Menschen,
•die Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen durch Hilfsmittel,
•die finanzielle Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen, um deren Notlage zu beseitigen oder zu lindern,
•die Bereitstellung geeigneten Wohnraumes und betreuender Rahmendienste,
•die Vergabe von Forschungsaufträgen.
Die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte fühlt sich als Einrichtung der Selbsthilfe durch die „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“ (BRK) in ihrer Arbeit bestätigt und begrüßt ausdrücklich die in der Konvention formulierten Forderungen. Deshalb schließt sie sich der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes zur Umsetzung der UN-Konvention an und wird ihre Angebote in diesem Sinn ständig überprüfen und weiterentwickeln. Der Abbau von Informations-, Kommunikations- und Mobilitätsbarrieren und die bestmögliche Beratung sowie pädagogische und rehabilitative Förderung von blinden und sehbehinderten Menschen in den verschiedenen Lebensphasen steht dabei im Zentrum ihres Handelns.
Zweck /Ziel der Stiftung ist die gesellschaftliche und berufliche Rehabilitation und Integration sehbehinderter und blinder Menschen jeden Alters.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
•die Förderung, Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben, Maßnahmen und zeitgemäßen Konzepten zur Rehabilitation und Integration von blinden und sehbehinderten Menschen,
•die Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen durch Hilfsmittel,
•die finanzielle Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen, um deren Notlage zu beseitigen oder zu lindern,
•die Bereitstellung geeigneten Wohnraumes und betreuender Rahmendienste,
•die Vergabe von Forschungsaufträgen.
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