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Förderverein Grundschule am Schwemmbach Erfurt e. V.
Erfurt, Deutschland
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Unterstützung bei der Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände
Hilfe bei der Beschaffung von technischen Geräten, Lehr- und Lernmitteln
1. Der Verein betreibt die Förderung der pädagogischen und kulturellen Arbeit der 18. Grundschule Erfurt.
2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Unterstützung bei der Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände;
Hilfen bei der Beschaffung von technischen Geräten, Lehr- und Lernmitteln;
Aufbau und Pflege von Traditionen der 18. Grundschule;
Unterstützung außerunterrichtlicher Veranstaltungen;
Unterstützung des schuleigenen Hortes.
Hierzu versucht der Verein insbesondere durch die Gewinnung von Spenden beizutragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts- Steuerbegünstige Zwecke- der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Telefongebühren, Portokosten und Auslagen für Büromaterial, die im Rahmen der ehrenamtlichen Vereinsarbeit entstehen, werden aus der Vereinskasse ersetzt. Reisekosten werden nicht erstattet. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand. Der Verein haftet nur mit seinem vereinseigenen Vermögen.
7. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die den Vereinszwecken fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Hilfe bei der Beschaffung von technischen Geräten, Lehr- und Lernmitteln
1. Der Verein betreibt die Förderung der pädagogischen und kulturellen Arbeit der 18. Grundschule Erfurt.
2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Unterstützung bei der Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände;
Hilfen bei der Beschaffung von technischen Geräten, Lehr- und Lernmitteln;
Aufbau und Pflege von Traditionen der 18. Grundschule;
Unterstützung außerunterrichtlicher Veranstaltungen;
Unterstützung des schuleigenen Hortes.
Hierzu versucht der Verein insbesondere durch die Gewinnung von Spenden beizutragen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts- Steuerbegünstige Zwecke- der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Telefongebühren, Portokosten und Auslagen für Büromaterial, die im Rahmen der ehrenamtlichen Vereinsarbeit entstehen, werden aus der Vereinskasse ersetzt. Reisekosten werden nicht erstattet. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand. Der Verein haftet nur mit seinem vereinseigenen Vermögen.
7. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die den Vereinszwecken fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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