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Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.

Erfurt, Deutschland
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Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.

Der Verein hat sich im April 1991 als Träger der freien Straffälligenhilfe gegründet und versteht sich als Ergänzung und Unterstützung der staatlichen Straffälligenhilfe. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ziel ist die Verhütung von (erneuter) Straffälligkeit durch materielle und immaterielle Hilfe für Straffällige außerhalb und innerhalb des Strafvollzugs mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Projekt ORANGE
Täterarbeit Häusliche Gewalt (TäHG)
Dieses Projekt ist ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für in Partnerschaften gewalttätige Männer. Ziel ist die Beendigung von gewalttätigem Verhalten. Zugleich wird somit ein präventives Ziel verfolgt (Opferschutz).

Projekt DIALOG Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich hat das Ziel, die negativen Folgen einer Straftat außergerichtlich zu verringern. Das gerichtliche Verfahren berücksichtigt die Interessen der Beteiligten meist nicht vollumfänglich und nach Abschluss des Verfahrens besteht oftmals eine weitere Unzufriedenheit. Der TOA bietet alternativ eine intensivere Bearbeitung der Straftat und ihrer Folgen.

Projekt "Schwitzen statt Sitzen"
Das Projekt vermittelt im Auftrag der Strafvollstreckungsbehörden Personen in gemeinnützige Arbeit. Vorrangig erfolgt die Vermittlung zahlungsunfähiger Geldstrafenschuldner. Personen, die nicht in der Lage sind, eine gegen sie verhängte Geldstrafe zu zahlen und denen daher die Ersatzfreiheitsstrafe droht, können diese durch Tilgung von gemeinnütziger Arbeit abwenden.

Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Beratung ist ein ganzheitliches Hilfsangebot, welches die psychosoziale Begleitung und sozialpädagogisch-präventive Maßnahmen einschließt. Diese spezialisierte Form der Schuldner- und Insolvenzberatung ist ein Angebot für Einzelpersonen, Familien und Partnerschaften, denen die Überschuldung droht bzw. die bereits überschuldet und nicht in der Lage sind, selbständig einen Entschuldungsprozess einzuleiten.
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